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Energie im Jahr 2026: Was wird sich für Ihr Zuhause und Ihren Geldbeutel ändern?




Kaum haben wir unsere Neujahrsvorsätze gefasst, sorgt der flämische Energiemarkt schon wieder für Aufsehen. Seit dem 1. Januar 2026 sind bedeutende Änderungen in Kraft. Von einer umfassenden Überarbeitung der Förderprogramme für Hausrenovierungen bis zum Ende der Steuerbefreiung für Elektroautos – wir haben die wichtigsten Fakten zusammengefasst.

Der rote Faden in diesem Jahr? Die Regierung drängt uns entschieden weg von Erdgas und Heizöl und hin zu elektrischen Wärmepumpen. Doch damit einher geht eine Einschränkung der Vorteile.

1. Die „Meine Renovierungsprämie“: Letzte Chance auf höhere Einkünfte

Die größte Änderung tritt am 1. März 2026 in Kraft. Die flämische Regierung reformiert den Zugang zur Renovierungsprämie grundlegend.

  • Frist: Bis zum 28. Februar 2026 können sich die höchsten Einkommensgruppen noch für Zuschüsse für grundlegende Arbeiten wie Dämmung, neue Fenster oder eine Außenwand bewerben.

  • Ab dem 1. März: Die einkommensstärksten Bevölkerungsgruppen (die reichsten 30 % der Bevölkerung Flanderns) werden von diesen Projekten vollständig ausgeschlossen. Die Unterstützung ist dann ausschließlich den einkommensschwächsten und mittleren Bevölkerungsgruppen vorbehalten.

  • Ausnahme für Wärmepumpen: Möchten Sie eine Wärmepumpe installieren? Die Förderung bleibt bis Ende 2027 für alle bestehen. Hinweis: Der Förderbetrag für Haushalte mit den höchsten Einkommen wurde in diesem Jahr auf 1.500 € reduziert (für Luft-Wasser-Wärmepumpen).

2. Das Ende der Prämie für das EPC-Label.

Planen Sie, innerhalb der nächsten fünf Jahre ein energieintensives Haus (Energieeffizienzklasse E oder F) zu sanieren? Die beliebte Prämie für das EPC-Label wird zum 1. Juli 2026 endgültig eingestellt. Nur diejenigen, die ihre Sanierung vor diesem Datum abschließen und die Prämie beantragen (und die bereits vor 2025 einen ersten Energieausweis hatten), können sich noch qualifizieren. Für neue Projekte ist dieses Verfahren nun endgültig beendet.

3. Die „Steuerverschiebung“: Billigerer Strom, teureres Gas

Um die Wärmepumpe finanziell attraktiver als den Gaskessel zu machen, wurde die Steuerlast verlagert:

  • Ermäßigte Mehrwertsteuer auf Wärmepumpen: Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 6 % für Wärmepumpen gilt nun dauerhaft, auch für Häuser, die jünger als 10 Jahre sind .

  • Reform der Verbrauchssteuer: Das Bundesenergiegesetz hat die Verbrauchssteuern auf Strom gesenkt, während die auf fossile Brennstoffe (Erdgas und Heizöl) erhöht wurden. Dies steigert die jährlichen Einsparungen einer Wärmepumpe und verkürzt die Amortisationszeit.

4. Elektroautos verlieren ihren Nulltarif.

Fahren Sie ein Elektroauto? Dann ist die vollständige Steuerbefreiung abgelaufen. Für jedes ab dem 1. Januar 2026 zugelassene Elektroauto gilt nun folgende Steuerpflicht:

  • BIV (Straßenzulassungssteuer): Ein Pauschalbetrag von 61,50 € .

  • Jährliche Kfz-Steuer: Ein Mindestbetrag ab ca. 90 € . Auch wenn dies immer noch deutlich weniger ist als für ein benzinbetriebenes Auto, gehört die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge offiziell der Vergangenheit an.

5. Obligatorischer Energieausweis für jedes große Gebäude (> 500 m²)

Für Unternehmer und Gewerbeimmobilienbesitzer gilt eine wichtige neue Verpflichtung: Ab dem 1. Januar 2026 muss jedes größere Nichtwohngebäude (z. B. Bürogebäude oder Gewerbeimmobilien mit einer Fläche von mehr als 500 m²) über einen gültigen Energieausweis verfügen. Bisher war dies nur bei Verkauf oder Vermietung erforderlich, nun gilt es grundsätzlich für das Gebäude selbst.

 
 
 

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